Aus: Ausgabe vom 16.04.2008, Seite 2 / Inland
Bundessozialgericht gegen Erwerbslose
Kassel. Erwerbslose können auch dann zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden, wenn sie neben dieser privaten Altersvorsorge fast keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte ein 51jähriger, dem wegen seiner Lebensversicherung im Wert von rund 45000 Euro kein Arbeitslosengeld II bewilligt worden war. Weil der Mann jahrelang selbstständig war und nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann er im Alter lediglich eine gesetzliche Rente von 88,23 Euro im Monat erwarten. Deutschlands oberste Sozialrichter wollten darin jedoch keinen Härtefall erkennen, der Ausnahmen von der grundsätzlichen Verpflichtung der Arbeitslosen zur Verwertung von Versicherungen zuläßt. (ddp/jW)
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