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Aus: Ausgabe vom 30.04.2008, Seite 15 / Antifaschismus

Gericht untersagt Eildienst für 1. Mai

Hamburg. Anwälte haben für die Veranstaltungen rund um den 1. Mai in Hamburg, wo unter anderem ein Neonaziaufmarsch in Barmbek angemeldet ist, einen richterlichen Notdienst beim Präsidium des Verwaltungsgerichts beantragt. Dieses wurde abgelehnt. »Dadurch ist der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz der Demonstranten nicht gewährleistet«, erklärte das Anwaltsbüro Dirk Audörsch und Britta Eder am Dienstag. Daß die Polizei Hamburg im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen oftmals nicht rechtmäßig handele, sei bereits in mehreren Verfahren festgestellt worden. Ohne Eildienst sei zu erwarten, daß Ingewahrsamnahmen und Platzverweise erneut erst im nachhinein als teilweise rechtswidrig gewertet würden. (jW)

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