Aus: Ausgabe vom 05.05.2008, Seite 1 / Inland
Mit Steuergesetz gegen »Extremisten«
Berlin. Die Bundesregierung will »extremistischen« Vereinen und Stiftungen die steuerlichen Privilegien streichen. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung am Wochenende unter Berufung auf den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009, den das Kabinett Anfang Juni verabschieden will. Damit setze die Koalition eine Anregung der Innenminister von Bund und Ländern um, die im Kampf gegen die NPD und andere »extremistische« Vereinigungen auch auf finanziellen Druck setzten.
Einrichtungen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agierten, sollen demnach künftig nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden. In diesem Fall würden alle bisherigen Steuervorteile verlorengehen. Gemeinnützige Vereinigungen sind unter anderem von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer befreit, zudem profitieren sie vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Darüber hinaus dürfen sie Spendenquittungen ausstellen, die der Geber beim Finanzamt geltend machen kann.(AP/jW)
Einrichtungen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agierten, sollen demnach künftig nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden. In diesem Fall würden alle bisherigen Steuervorteile verlorengehen. Gemeinnützige Vereinigungen sind unter anderem von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer befreit, zudem profitieren sie vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Darüber hinaus dürfen sie Spendenquittungen ausstellen, die der Geber beim Finanzamt geltend machen kann.(AP/jW)
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