Aus: Ausgabe vom 15.05.2008, Seite 3 / Schwerpunkt
Daten und Fakten
- Oktober 2003: Das EU-Trio (Deutschland, Frankreich und Großbritannien) nimmt, stellvertretend für die USA, Verhandlungen über das iranische Atomprogramm auf.
- 15. November 2004: Pariser Abkommen zwischen Iran und dem EU-Trio. Iran verpflichtet sich für die Dauer der Verhandlungen zur Einstellung aller mit der Urananreicherung verbundenen Arbeiten.
- Anfang August 2005: Das EU-Trio übergibt ein erstes Vorschlagspaket, das vom Iran als unzureichend zurückgewiesen wird.
- September 2005: Iran nimmt die Arbeiten in der Uran-Umwandlungsanlage Isfahan wieder auf. Das EU-Trio bricht daraufhin die Verhandlungen ab. Ihre Wiederaufnahme wird an die Vorbedingung geknüpft, daß Iran alle mit der Urananreicherung verbundenen Arbeiten einstellen muß.
- 10. Januar 2006: Iran nimmt die Forschungsarbeiten in der Anreicherungsanlage Natanz wieder auf.
- 4. Februar 2006: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) schaltet den UN-Sicherheitsrat ein.
- 5. Juni 2006: Die EU übergibt dem Iran – auch im Namen Chinas, Rußlands und der USA – ein neues Vorschlagspaket.
- 23. Dezember 2006: Erste Sanktionsresolution des UN-Sicherheitsrats.
- 24. März 2007: Zweite UN-Sanktionsresolution.
- 3. Dezember 2007: Eine Einschätzung der US-Geheimdienste kommt zur Schlußfolgerung, daß Iran seit 2003 nicht mehr an der Entwicklung von Atomwaffen arbeitet.
- 22. Februar 2008: In einem IAEA-Bericht wird festgestellt, daß die wesentlichen offenen Fragen über die Geschichte des iranischen Atomprogramms geklärt sind.
- 3. März 2008: Dritte UN-Sanktionsresolution.
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Nur Nachteile, keine Vorteile
vom 15.05.2008 -
Einigung unerwünscht
vom 15.05.2008