Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.05.2008, Seite 5 / Inland

Kein Verfahren gegen KSK-Soldaten

Stuttgart. Im Fall des früheren Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz werden die Ermittlungen gegen zwei Bundeswehrsoldaten nicht wieder aufgenommen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am Montag mitteilte, wies sie eine entsprechende Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Tübingen zurück. Zwei Mitgliedern der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) war vorgeworfen worden, Kurnaz in Afghanistan in einem Lager der US-Streitkräfte Anfang 2002 mißhandelt zu haben. Gegen die beiden Beschuldigten bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Kurnaz wirft den Soldaten vor, einer von ihnen habe ihm, nachdem er in dem US-Gefangenenlager hinter einem Lastwagen bäuchlings auf den Boden gelegt worden sei, den Kopf an den Haaren hochgerissen und anschließend sein Gesicht auf den Boden geschlagen. Der zweite Soldat habe dabei gestanden. Anschließend habe ihn einer der beiden Soldaten mit dem Stiefel in die Rippen getreten. Die beiden Soldaten bestritten die Vorwürfe.

(AP/jW)