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Aus: Ausgabe vom 23.05.2008, Seite 4 / Inland

Bremen: Erfolgreiche Wahlanfechtung

Bremen. Die Bürgerschaftswahl in Bremen muß in einem Bremerhavener Wahlbezirk wiederholt werden. Das entschied der Bremer Staatsgerichtshof am Donnerstag. Bei der Auszählung der Stimmen habe es zu viele Möglichkeiten der Manipulation gegeben, erklärte der Präsident des Staatsgerichtshofes in seiner Urteilsbegründung. So hatte der Wahlvorstand des betroffenen Bezirks die Wahl­umschläge in einem Rucksack auf dem Fahrrad unbegleitet zum Wahlamt gebracht. In dem Wahlanfechtungsverfahren ging es um die Beschwerde der rechtsgerichteten Vereinigung »Bürger in Wut« (BiW), der bei der Wahl im vorigen Jahr eine einzige Stimme für den Einzug ins Landesparlament gefehlt hatte.(AP/jW)

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