Aus: Ausgabe vom 30.05.2008, Seite 5 / Inland
Amtsenthebung von Neonazi rechtens
Karlsruhe. Die Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wegen Mitgliedschaft in einer neofaschistischen Musikgruppe ist endgültig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde des Mannes nicht an. In der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung heißt es, auch ehrenamtliche Richter unterlägen der Pflicht zur Verfassungstreue. Der Laienrichter war im Jahr 2004 auf Vorschlag des Christlichen Gewerkschaftsbundes benannt worden.
(AP/jW)
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