Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.06.2008, Seite 4 / Inland

Anklage gegen PKK-Funktionär

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereingung erhoben. Ahmet A. soll von Juni 2003 bis Juli 2006 in Düsseldorf und Köln für die verbotene Organisation tätig gewesen sein, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Wann der Prozeß am Oberlandesgericht Düsseldorf beginnen soll, steht noch nicht fest. Ein zunächst erlassener Haftbefehl wurde den Angaben zufolge wieder aufgehoben. Die PKK war 1993 in Deutschland verboten worden. Seit August 1996 wird die Führung der Partei von der Bundesanwaltschaft zwar nicht mehr als terroristische, aber als kriminelle Vereinigung angesehen. (AP/jW)