Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.06.2008, Seite 16 / Sport

Schnitzelfondue (3)

Daß am Sonntag abend in Klagenfurt 157 deutsche Hooligans kurzfristig verhaftet und registriert, trotz eindeutiger strafrechtlich relevanter Delikte dann aber bloß »unter Beobachtung« gestellt wurden, stinkt KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner. »Milde ist im gegebenen Fall völlig fehl am Platz, die Abschiebung aller registrierten Hooligans wäre die angemessene Vorgangsweise.« Das Argument der Exekutive, die Nazi-Parolen der Hooligans hätten sich nicht »gegen bestimmte Personen« gerichtet und seien in der Menschenmenge nicht zuordenbar gewesen, läßt die KPÖ nicht gelten. Und der Kadi eigentlich auch nicht. Laut NS-Verbotsgesetz und Staatsvertrag ist jede neonazistische Betätigung strafbar und dies ist auch von den Behörden entsprechend zu exekutieren. Außerdem sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft vor, wenn jemand in der Öffentlichkeit fremdenfeindliche Parolen ruft.

Die österreichischen Behörden sind bekannt für ihre Nachsicht gegenüber angereisten Nazis. Neulich stellten Kroaten bei einer Gedenkfeier für 1945 verreckte kroatische Faschisten in Bleiburg/Pliberk ganz offen Uniformen und Symbole der Ustascha-Faschisten zur Schau. Österreichische Polizisten erklärten kroatischen Medien, diese Symbole seien in Österreich nicht verboten. (jW)

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