Aus: Ausgabe vom 12.06.2008, Seite 12 / Feuilleton
Öffentlich-rechtlich
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der DGB und der Deutsche Kulturrat haben gefordert, die Internet-Angebote von ARD und ZDF nicht einzuschränken. Hintergrund ist die für heute geplante Entscheidung die Ministerpräsidenten über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Er sieht dem vzbv zufolge massive Einschränkungen der öffentlich-rechtlichen Internet-Auftritte vor. Gegen solche Internetauftritte agitiert eine Lobby aus kommerziellen Internetanbietern und Privatfernsehen mit dem Argument, daß das Internet kein Rundfunk sei und dortige Angebote von ARD und ZDF daher auch nicht mittels Rundfunkgebühren finanziert werden dürften.
Falls sich der derzeit vorliegende Entwurf durchsetzt, sind Online-Infos von ARD und ZDF dem vzbv zufolge nur noch zulässig, soweit sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Zudem sollen die Internetinhalte nur wenige Tage online zugänglich sein.
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer kritisierte, »daß aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen«. Vzbv-Vorstand Gerd Billen gab zu bedenken, daß Radio, Fernsehen und Printmedien heute nicht mehr getrennte Bereiche seien. Deshalb müsse es gerade auch im Internet »einen öffentlich-rechtlichen Bereich« geben, erklärte Billen. (AFP/jW)
Falls sich der derzeit vorliegende Entwurf durchsetzt, sind Online-Infos von ARD und ZDF dem vzbv zufolge nur noch zulässig, soweit sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Zudem sollen die Internetinhalte nur wenige Tage online zugänglich sein.
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer kritisierte, »daß aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen«. Vzbv-Vorstand Gerd Billen gab zu bedenken, daß Radio, Fernsehen und Printmedien heute nicht mehr getrennte Bereiche seien. Deshalb müsse es gerade auch im Internet »einen öffentlich-rechtlichen Bereich« geben, erklärte Billen. (AFP/jW)
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