Aus: Ausgabe vom 14.06.2008, Seite 5 / Inland
Rentenanpassung von Bundesrat bewilligt
Berlin. Die 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli um 1,1 Prozent höhere Altersbezüge. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die vom Bundestag im Mai beschlossene außerplanmäßige Rentenanhebung. Nach bisherigem Recht hätten die Altersbezüge in diesem Jahr nur um 0,46 Prozent angehoben werden können.
Neben der Rentenerhöhung beschloß die Länderkammer mit Wirksamkeit zum 1. Juli unter anderem eine Verdopplung der Sonderrente für Contergan-Geschädigte und einmalige Zahlungen für Gefangene des Zweiten Weltkriegs, die seinerzeit in die sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR zurückgekehrt waren. Die Höhe der einmaligen Zahlung beträgt 500 bis 1500 Euro pro Person.
Außerdem werden die monatlichen Einkommen der Bundesbeamten und Richter sowie der Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2008 um 3,1 Prozent angehoben. Ab 1. Januar 2009 erfolgt eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent. Die Anpassung orientiert sich am Abschluß für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Ende März. (ddp/AP/jW)
Neben der Rentenerhöhung beschloß die Länderkammer mit Wirksamkeit zum 1. Juli unter anderem eine Verdopplung der Sonderrente für Contergan-Geschädigte und einmalige Zahlungen für Gefangene des Zweiten Weltkriegs, die seinerzeit in die sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR zurückgekehrt waren. Die Höhe der einmaligen Zahlung beträgt 500 bis 1500 Euro pro Person.
Außerdem werden die monatlichen Einkommen der Bundesbeamten und Richter sowie der Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2008 um 3,1 Prozent angehoben. Ab 1. Januar 2009 erfolgt eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent. Die Anpassung orientiert sich am Abschluß für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Ende März. (ddp/AP/jW)
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