Aus: Ausgabe vom 18.06.2008, Seite 4 / Inland
Neue Klage gegen Airport Schönefeld
Schönefeld/Würzburg. Der Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) wird erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Ein Ehepaar aus Schulzendorf hat gegen die seiner Ansicht nach unzureichenden Schallschutzmaßnahmen geklagt, wie der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am Dienstag mitteilte.
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Festlegung im BBI-Planfeststellungsbeschluß, wonach vom Fluglärm betroffenen Anwohnern die Kosten für notwendige Schallschutzmaßnahmen nur bis zur Grenze von 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude erstattet werden. Für das Ehepaar würde diese Regelung »unzumutbare finanzielle Belastungen« nach sich ziehen, zumal der Verkehrswert ihres Grundstücks infolge des Flughafenausbaus stark gesunken sei.(ddp/jW)
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Festlegung im BBI-Planfeststellungsbeschluß, wonach vom Fluglärm betroffenen Anwohnern die Kosten für notwendige Schallschutzmaßnahmen nur bis zur Grenze von 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude erstattet werden. Für das Ehepaar würde diese Regelung »unzumutbare finanzielle Belastungen« nach sich ziehen, zumal der Verkehrswert ihres Grundstücks infolge des Flughafenausbaus stark gesunken sei.(ddp/jW)
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