Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 26.06.2008, Seite 5 / Inland

Gericht erschwert Abschiebungen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Schutz von Ausländern vor einer Abschiebung in Kriegsregionen verbessert. Der Schutz vor Abschiebung setze nicht unbedingt einen landesweiten bewaffneten Konflikt voraus, urteilten die Leipziger Richter am Dienstag über die Klage mehrerer Flüchtlinge aus dem Irak. Die Iraker waren vor Saddam Hussein geflohen und wurden zunächst in Deutschland als asylberechtigt anerkannt. Nach dem Sturz des irakischen Präsidenten im Jahr 2003 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asyl-anerkennung zurück. Die Betroffenen wehrten sich gegen ihre Abschiebung mit dem Hinweis auf die bewaffneten Konflikte in ihrer Heimat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte jedoch, im Irak gebe es keinen landesweiten Krieg. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht. Es reiche aus, wenn ein bürgerkriegsähnlicher Konflikt den Flüchtling »ernsthaft individuell bedroht« und er sichere Regionen in seinem Heimatland nicht erreichen kann. (AFP/jW)