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Aus: Ausgabe vom 26.06.2008, Seite 2 / Inland

Arbeitsgericht: Ver.di darf nicht »blockieren«

Berlin. Ver.di darf im laufenden Tarifkonflikt des Einzelhandels den Zugang zu Betriebsstätten nicht »unverhältnismäßig behindern«. Erika Ritter, Fachbereichsleiterin im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg, kommentierte einen enstprechenden Beschluß des Arbeitsgerichts Berlin am Mittwoch mit den Worten: »Offenbar hat das Gericht hier aufgrund von Verlautbarungen geurteilt, nicht aber aufgrund der Aktion, wie sie tatsächlich stattgefunden hat.« Anlaß war eine Kundgebung, die ver.di gemeinsam mit Verbraucherinitiativen am 6. Juni vor einer Reichelt-Filiale in Berlin-Wilmersdorf durchgeführt hatte (jW berichtete). Ritter betonte gegenüber jW, die Gewerkschaft behalte sich weitere Rechtsmittel vor.

(jW)