Aus: Ausgabe vom 28.06.2008, Seite 5 / Inland
Klagt Rieger gegen Aufmarschverbot?
Hof. Der Neonazianwalt Jürgen Rieger will das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Versammlungsverbot im oberfränkischen Wunsiedel zum Gedenken an Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß voraussichtlich vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Dies berichtete am Freitag die Frankenpost.
Die Leipziger Richter hatten das im Jahr 2005 verschärfte Versammlungsrecht am Mittwoch für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und damit eine Klage von Rieger abgewiesen. Die vom Bundestag verschärfte Regelung im Strafgesetzbuch sei gerechtfertigt, weil damit die Menschenwürde der Naziopfer geschützt würde, erklärte das Gericht.
(AP/jW)
Die Leipziger Richter hatten das im Jahr 2005 verschärfte Versammlungsrecht am Mittwoch für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und damit eine Klage von Rieger abgewiesen. Die vom Bundestag verschärfte Regelung im Strafgesetzbuch sei gerechtfertigt, weil damit die Menschenwürde der Naziopfer geschützt würde, erklärte das Gericht.
(AP/jW)
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