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Meldungen

Kurden-Prozeß in Berlin geplatzt

Berlin. Der erste große Prozeß zum Sturm von Kurden auf das israelische Generalkonsulat in Berlin vor vier Monaten ist am Donnerstag vorerst geplatzt. Er muß in einigen Wochen komplett neu aufgerollt werden. Die Beweisaufnahme konnte nicht, wie von der Verteidigung gewünscht, geschlossen werden. Nach Angaben der Justiz befinden sich mehrere Prozeßbeteiligte wie Zeugen und Richter im Urlaub. Die Anklage wirft einem 34jährigen Kurden besonders schweren Landfriedensbruch vor, weil er bei Ausschreitungen in der Nähe einen Polizisten mit einer Baugerüststange verletzt haben soll.

Nach der Festnahme von PKK-Chef Abdullah Öcalan in Nairobi war es in Deutschland im Februar zu Protestaktionen gekommen. Dabei waren Kurden auf das Gelände des israelischen Generalkonsulats vorgedrungen. Vier von ihnen starben durch Schüsse israelischer Sicherheitskräfte.(AP/jW)

Brandopfer wird Nebenklage entzogen

Kiel. Die Anwälte von zehn Opfern des Lübecker Aslbewerberheim-Brandes von 1996 haben gegen den Entzug der Nebenklagebefugnis Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Kiel hatte im März jenen Nebenklägern die Berechtigung entzogen, die vor dem Landgericht Lübeck Freispruch für den Angeklagten Safwan Eid gefordert hatten. Die vier Hamburger Anwälte kritisierten am Donnerstag, mit dem Ausschluß differenziere das Kieler Gericht zwischen »ordentlichen« und »störenden« Opfern. Bei dem Brand waren am 18. Januar 1996 zehn Menschen ums Leben gekommen. Angeklagt wurde der ehemalige Hausbewohner Safwan Eid. 1997 sprach ihn das Landgericht Lübeck angesichts von Zweifeln an der Täterschaft frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im vergangenen Jahr auf. Ein neuer Prozeßbeginn ist für September vorgesehen.

Das Kieler Landgericht hatte den Entzug der Nebenklageberechtigung in seinem Beschluß vom März damit begründet, daß diese Nebenkläger »ausschließlich an einem Freispruch des Angeklagten und vor allem an einer weiteren Strafverfolgung gegen Dritte interessiert« seien. In dem Beschluß heißt es weiter: »Für die Verfolgung dieser Interessen ist die Nebenklage aber weder das geeignete noch das vorgesehene strafprozessuale Mittel.«

Die Anwälte dagegen argumentieren, daß die Nebenklage für ihre Mandaten die einzige Möglichkeit sei, mit eigenen Argumenten und Prozeßrechten an der Aufklärung des tatsächlichen Geschehens teilzuhaben. (AP/jW)

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