Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.07.2008, Seite 1 / Inland

»Hakenkreuz-Fall« kommt vor Gericht

Hainichen. Im Fall des möglicherweise vorgetäuschten Neonazi-Überfalls von Mittweida muß sich das vermeintliche Opfer vor Gericht verantworten. Eine Jugendrichterin hat die Klage der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Vortäuschens einer Straftat zugelassen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Hainichen am Donnerstag auf ddp-Anfrage. Der Prozeß gegen die heute 18jährige soll am 16. September beginnen. Die Angeklagte hatte im November 2007 bei der Polizei angegeben, vor einem Supermarkt in Mittweida von Neonazis angegriffen worden zu sein. Die junge Frau hatte damals ausgesagt, daß die Männer ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hätten, nachdem sie einem fünfjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe gekommen war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß die Angeklagte sich die Verletzungen selbst zugefügt hat. Die junge Frau bestreitet die Vorwürfe.(ddp/jW)