Aus: Ausgabe vom 12.07.2008, Seite 5 / Inland
»Hakenkreuz-Fall«: Kritik an Gericht
Chemnitz. Im Fall des mutmaßlich vorgetäuschten Neonazi-Überfalls von Mittweida hat die Verteidigung die Zulassung der Klage gegen eine inzwischen 18jährige Frau kritisiert. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für das Vortäuschen einer Straftat, erklärte Anwalt Axel Schweppe am Freitag in Chemnitz. Die Klagebegründung lasse erkennen, daß es offensichtlich keine zwingenden Beweise für eine Schuld seiner Mandantin gebe.
Das Amtsgericht Hainichen hatte am Donnerstag die Klage der Staatsanwaltschaft Chemnitz zugelassen. Der Prozeß soll am 16. September beginnen. Die damals 17jährige hatte im November 2007 bei der Polizei angegeben, vor einem Supermarkt in Mittweida von Neonazis angegriffen worden zu sein. Die junge Frau hatte damals ausgesagt, daß die Männer ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hätten, nachdem sie einem fünfjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe gekommen war.
(ddp/jW)
Das Amtsgericht Hainichen hatte am Donnerstag die Klage der Staatsanwaltschaft Chemnitz zugelassen. Der Prozeß soll am 16. September beginnen. Die damals 17jährige hatte im November 2007 bei der Polizei angegeben, vor einem Supermarkt in Mittweida von Neonazis angegriffen worden zu sein. Die junge Frau hatte damals ausgesagt, daß die Männer ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hätten, nachdem sie einem fünfjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe gekommen war.
(ddp/jW)
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