Aus: Ausgabe vom 12.07.2008, Seite 4 / Inland
Klage auf Akteneinsicht
Leipzig. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Sachsen beschäftigt sich seit Freitag mit dem Streit um den parlamentarischen Untersuchungsausschuß zum sogenannten Sachsen-Sumpf. Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden verweigern dem Gremium die Herausgabe von Akten, weil der Untersuchungsausschuß ihrer Meinung nach nicht verfassungskonform zustande gekommen ist. Die Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90 und die Linke haben daraufhin vor dem Verfassungsgerichtshof auf Herausgabe der Unterlagen geklagt. Das Gericht will eine Entscheidung am 28. August verkünden.
Inzwischen sind die Verfahren eingestellt. Der vor einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuß will die politischen Verantwortlichkeiten in der Affäre aufklären und hatte dazu mehrfach vergeblich die Herausgabe von Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Staatskanzlei sowie des Innen- und Justizministeriums gefordert.(AP/jW)
Inzwischen sind die Verfahren eingestellt. Der vor einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuß will die politischen Verantwortlichkeiten in der Affäre aufklären und hatte dazu mehrfach vergeblich die Herausgabe von Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Staatskanzlei sowie des Innen- und Justizministeriums gefordert.(AP/jW)
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