Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 14.07.2008, Seite 4 / Inland

Höhere Pension für Teilzeitbeamte

Karlsruhe. Mehrere 10000 Teilzeitbeamte, die künftig in den Ruhestand gehen, bekommen eine höhere Pension. Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluß erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe frühere Versorgungsabschläge für nichtig. Die Abschläge liefen auf eine indirekte Frauendiskriminierung hinaus und seien daher verfassungswidrig. Das Bundesinnenministerium will prüfen, ob auch Bestandsruheständler von der Karlsruher Entscheidung profitieren sollen. Folgten dem auch die Länder, könnte das insgesamt rund 180000 Teilzeitbeamten nutzen. Von 1984 bis 1991 gab es für teilzeitbeschäftigte Beamte einen Abschlag bei ihrer Altersversorgung. Damit sollten angebliche Vorteile der Teilzeitbeschäftigten bei der komplizierten Berechnung der Pensionen ausgeglichen werden. Wie nun das Bundesverfassungsgericht feststellte, betrafen die früheren Vorteile aber nur wenige Ausnahmefälle, die Abschläge dagegen alle.

(AFP/jW)