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Aus: Ausgabe vom 18.07.2008, Seite 2 / Inland

Kein Zwang zu Vollzeitjob

Karlsruhe. In einem Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position von Alleinerziehenden gestärkt. Sie müssen sich nicht generell einen Vollzeitjob ab dem dritten Lebensjahr des Kindes suchen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Wenn vor der Trennung eine eheähnliche Gemeinschaft bestanden hat, kann sich der Unterhaltsanspruch dem BGH zufolge verlängern. Eine ganztägige Berufstätigkeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes könne zu einer Überbelastung des betreuenden Elternteils führen, hieß es zur Begründung.(AP/jW)