Aus: Ausgabe vom 18.07.2008, Seite 4 / Inland
Sachsen plant Verfassungsklage
Düsseldorf. Sachsen plant als erstes Bundesland, wichtige Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. »Wenn die Gespräche mit dem Bund keine Einigung bringen, wird Sachsen die Verfassungsmäßigkeit der Konvergenzklausel prüfen lassen«, sagte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) dem Handelsblatt (Donnerstagausgabe). Das Land hat ein entsprechendes Gutachten für eine Normenkontrollklage in Auftrag gegeben. Dieses soll Mitte August vorliegen.
Tillich sieht die Gefahr, daß durch die Konvergenzklausel mehr als 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abfließen. Damit würden »die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorar unter dem Niveau der alten Länder liegt, die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren«, sagte Tillich.(jW/AFP)
Tillich sieht die Gefahr, daß durch die Konvergenzklausel mehr als 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abfließen. Damit würden »die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorar unter dem Niveau der alten Länder liegt, die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren«, sagte Tillich.(jW/AFP)
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