Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 18.07.2008, Seite 13 / Feuilleton

Drei, zwei, eins

Auch Privatleute, die Programme für Raubkopien von Musik-CDs zum Kauf anbieten, können künftig von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Im verhandelten Fall hatte ein Mann beim Internetauktionshaus Ebay ein Programm zum Kauf angeboten, mit dem kopiergeschützte CDs vervielfältigt werden können. Die CD-Hersteller mahnten ihn durch einen Anwalt ab. Dagegen klagte er. Der BGH entschied nun in letzter Instanz, daß der Kläger die Abmahnkosten zahlen muß. Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte »auch für private und einmalige Verkaufsangebote«. (ddp/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Feuilleton