Aus: Ausgabe vom 22.07.2008, Seite 5 / Inland
Revision gegen Urteil im Islamistenprozeß
Stuttgart. Das Stuttgarter Urteil gegen drei angebliche Mitglieder der nordirakischen Terrorgruppe Ansar Al-Islam muß vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart am Montag auf Anfrage mitteilte, legten die Rechtsanwälte aller Angeklagten Revision gegen den Richterspruch ein. Eine Staatsschutzkammer des OLG hatte die drei Männer am vergangenen Dienstag nach mehr als zweijähriger Prozeßdauer zu Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verurteilt. Die Angeklagten im Alter zwischen 27 und 34 Jahren wurden der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der versuchten Beteiligung an einem Mord für schuldig befunden.(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Karlsruhe soll entscheiden
vom 22.07.2008 -
»Am Ende könnte Uni für Otto-Deal noch draufzahlen«
vom 22.07.2008 -
13jährige nach Neonaziüberfall in Lebensgefahr
vom 22.07.2008 -
Schily wollte nichts hören
vom 22.07.2008 -
Neonazi Mahler erneut vor Gericht
vom 22.07.2008 -
Schlappe für Pestizidindustrie
vom 22.07.2008 -
Schmidt lügt
vom 22.07.2008 -
»Wenn Ackermann berufen wird, gibt es neue Proteste«
vom 22.07.2008