Aus: Ausgabe vom 29.07.2008, Seite 12 / Feuilleton
Privatakte Kinski
Die Witwe von Klaus Kinski, Minhoi Loanic, hat wegen der Veröffentlichung der Krankenakte des Schauspielers Strafanzeige gegen Verantwortliche des Berliner Landesarchivs und des Vivantes-Klinikkonzerns erstattet. Laut einer am Sonntag in Berlin veröffentlichten Erklärung von Loanics Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach heißt es in der Strafanzeige, es bestehe ein hinreichender Tatverdacht, daß sich die Verantwortlichen der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar gemacht hätten.
Der Inhalt der Patientenakte fuße auf Mitteilungen des damaligen Patienten Kinski gegenüber seinen Ärzten und Psychologen, die einer Schweigepflicht unterlegen hätten. Außerdem bestehe der hinreichende Tatverdacht einer Verletzung des Berliner Datenschutzgesetzes. Die in Kalifornien lebende Loanic ließ über ihren Anwalt erklären, sie sei entsetzt, daß deutsche Behörden die Krankenakten ihres Mannes zur Veröffentlichung freigegeben hätten. Sie sei zuvor weder gefragt noch informiert worden. In dem Schreiben des Anwalts heißt es, die Behörden würden sich »offensichtlich zu Werbezwecken mit privatesten Enthüllungen über das Leben von Klaus Kinski brüsten«. Dadurch sei ein »irreparabler Schaden« entstanden. Ob Schadenersatzforderungen gegen das Land Berlin geltend gemacht würden, sei noch nicht entschieden. (AFP/jW)
Der Inhalt der Patientenakte fuße auf Mitteilungen des damaligen Patienten Kinski gegenüber seinen Ärzten und Psychologen, die einer Schweigepflicht unterlegen hätten. Außerdem bestehe der hinreichende Tatverdacht einer Verletzung des Berliner Datenschutzgesetzes. Die in Kalifornien lebende Loanic ließ über ihren Anwalt erklären, sie sei entsetzt, daß deutsche Behörden die Krankenakten ihres Mannes zur Veröffentlichung freigegeben hätten. Sie sei zuvor weder gefragt noch informiert worden. In dem Schreiben des Anwalts heißt es, die Behörden würden sich »offensichtlich zu Werbezwecken mit privatesten Enthüllungen über das Leben von Klaus Kinski brüsten«. Dadurch sei ein »irreparabler Schaden« entstanden. Ob Schadenersatzforderungen gegen das Land Berlin geltend gemacht würden, sei noch nicht entschieden. (AFP/jW)
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