Aus: Ausgabe vom 05.08.2008, Seite 5 / Inland
Fall Telekom: US-Unterlagen angefordert
Frankfurt/Main. Im Musterprozeß um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) weitere Unterlagen vom beklagten Unternehmen angefordert. Zur Klärung der Streitfrage, ob der milliardenschwere Ankauf des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream zum Zeitpunkt des dritten Börsengangs im Frühjahr 2000 schon festgestanden habe, sollen Dokumente aus einem Prozeß in den USA eingesehen werden, sagte ein OLG-Sprecher am Montag auf ddp-Anfrage.
In dem Prozeß muß das Oberlandesgericht entscheiden, ob die rund 16000 Schadenersatzklagen von Kleinanlegern der Telekom berechtigt sind. Die bisher als Zeugen vernommenen ehemaligen Telekom-Manager, darunter Ex-Unternehmenschef Ron Sommer, hatten dies verneint. Die Telekom hatte Einblicke in die Unterlagen aus einem ähnlich gelagerten Fall in den USA bislang verweigert.
(ddp/jW)
In dem Prozeß muß das Oberlandesgericht entscheiden, ob die rund 16000 Schadenersatzklagen von Kleinanlegern der Telekom berechtigt sind. Die bisher als Zeugen vernommenen ehemaligen Telekom-Manager, darunter Ex-Unternehmenschef Ron Sommer, hatten dies verneint. Die Telekom hatte Einblicke in die Unterlagen aus einem ähnlich gelagerten Fall in den USA bislang verweigert.
(ddp/jW)
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