Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.08.2008, Seite 4 / Inland

Staat kassiert bei Kirchenaustritt

Karlsruhe. Für den Austritt aus der Kirche darf der Staat weiterhin Gebühren erheben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die ein junger Mann aus Köln eingelegt hatte. Er war mit 28 Jahren aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten und hatte dafür 30 Euro bezahlt. Die Kosten dienen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dem legitimen Ziel, die geordnete Verwaltung der Kirchensteuer sicherzustellen. In Nordrhein-Westfalen ist der Kirchenaustritt erst seit 2006 kostenpflichtig, in anderen Bundesländern erheben die staatlichen Behörden schon lange Gebühren.(AP/jW)