Aus: Ausgabe vom 12.08.2008, Seite 2 / Inland
Neue Schlappe für Bundesanwaltschaft
Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen Deutsch-Iraner abgelehnt, den die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts illegaler Nukleargeschäfte angeklagt hatte. Dies erfolge aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen, teilte das Gericht am Montag mit. Damit sei auch der Haftbefehl aufgehoben worden. Die Bundesanwaltschaft hatte Mohsen V. unter anderem vorgeworfen, die Lieferung von Hochgeschwindigkeitskameras vermittelt zu haben, die für das iranische Atomprogramm bestimmt gewesen seien.
(AFP/jW)
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