Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.08.2008, Seite 1 / Inland

Keine Beugehaft für Ex-RAF-Angehörige

Karlsruhe. Die ehemaligen RAF-Angehörigen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dürfen im Zusammenhang mit neuen Ermittlungen zu RAF-Anschlägen nicht in Beugehaft genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Beschwerden der drei gegen eine Beugehaftanordnung des BGH-Ermittlungsrichters statt, mit der sie zu Aussagen im Mordfall Siegfried Buback im Jahr 1977 gezwungen werden sollten. Der BGH entschied jetzt, daß die Ex-RAFler »mit Recht ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht geltend machen«, da sie sich durch Aussagen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würden.Der Verteidiger von Klar, Jürgen Schneider, begrüßte gegenüber jW das Urteil. Er gehe davon aus, daß das Oberlandesgericht Stuttgart im bevorstehenden Entlassungsverfahren eine positive Entscheidung fällen müsse und sich für Klar »im Januar 2009 die Gefängnistore endgültig öffnen werden«.(jW)