Aus: Ausgabe vom 20.08.2008, Seite 15 / Antifaschismus
Rehabilitierung von Partisanen
Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat Ende Juli das Urteil gegen den lettischen Partisanen Wassili Kononow wegen angeblicher Kriegsverbrechen 1944 aufgehoben und ihm eine Entschädigung für erlittenes Unrecht zugesprochen. Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten begrüßte am vergangenen Wochenende die Revision des Rigaer Urteils aus dem Jahr 2004. »Die Richter hoben damit ein Urteil auf, das über 55 Jahre nach Kriegsende den Befreiungskampf der lettischen Partisanen an der Seite der sowjetischen Armee zu kriminalisieren versuchte«, so die FIR. Gleichzeitig gebe es in Lettland Bestrebungen, die SS-Freiwilligen als »Kämpfer für die Freiheit Lettlands« zu rehabilitieren und zu glorifizieren.
Die FIR sieht in dem Urteil nicht nur eine Einzelfallentscheidung: Es sei ein deutliches Signal an alle europäischen Staaten, daß der Befreiungskampf der Völker gegen die faschistische Barbarei nicht geleugnet und kriminalisiert werden darf. Die antifaschistische Organisation erwartet nun von der Regierung Lettlands, daß sie unverzüglich die moralische Rehabilitierung und im Gerichtsurteil festgelegte materielle Entschädigung der Partisanen vornimmt.(jW)
Die FIR sieht in dem Urteil nicht nur eine Einzelfallentscheidung: Es sei ein deutliches Signal an alle europäischen Staaten, daß der Befreiungskampf der Völker gegen die faschistische Barbarei nicht geleugnet und kriminalisiert werden darf. Die antifaschistische Organisation erwartet nun von der Regierung Lettlands, daß sie unverzüglich die moralische Rehabilitierung und im Gerichtsurteil festgelegte materielle Entschädigung der Partisanen vornimmt.(jW)
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