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31.07.1997 / Inland

Berliner Streit um Gutscheinsystem

2 300 Asylbewerber müssen Zwangseinkauf vorerst weiter hinnehmen

Leif Allendorf

Die einstweilige Verfügung des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 27. Juni, nach der eine libanesische Familie ihre monatlichen Sozialhilfegutscheine nicht in den beiden spärlich ausgestatteten Läden der Sorat GmbH einlösen muß, wird von der Senatsverwaltung für Soziales als Individualentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung abgetan. Der Berliner Flüchtlingsrat dagegen sieht in der Verfügung eine Grundsatzentscheidung mit Musterwert.

Der Sprecher des Verwalt...

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