Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 30.08.2008, Seite 5 / Inland

Sachsen-Ausschuß bekommt Akten

Leipzig. Die sächsische Landesregierung muß dem Landtagsuntersuchungsausschuß zur Aktenaffäre die bislang verweigerten Unterlagen herausgeben. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag in Leipzig. Damit war die Organklage des Ausschusses gegen die Staatsregierung weitgehend erfolgreich. Das Gremium war im Juli 2007 eingesetzt worden, konnte aber unter anderem wegen der fehlenden Akten noch keinen Zeugen vernehmen. Ausschußchef Klaus Bartl (Linke) sprach von einem »klaren Sieg«. Nun werde er der Regierung kurze Fristen zur Herausgabe der Unterlagen setzen. Die auch als »Sachsen-Sumpf« bezeichnete Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken ausgelöst worden. (ddp/jW)