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07.07.1999 / Inland

Käfighaltung von Legehennen verboten

Bestehende Anlagen dürfen aber noch 13 Jahre weitermachen wie gehabt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Haltung von Legehennen in Käfigen nach den bisherigen Vorgaben verboten. Die Käfiggröße von 450 Quadratzentimeter pro Henne - das entspricht etwa drei Vierteln der Fläche einer DIN-A-4-Seite - nach der Verordnung vom 10. Dezember 1987 trage dem Tierschutz nicht ausreichend Rechnung, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Jutta Limbach, am Dienstag bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe. Die Verordnung sei daher n...

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