Aus: Ausgabe vom 20.09.2008, Seite 4 / Inland
Hartz IV: Anspruch auf Waschmaschine
Kassel. Hartz-IV-Bezieher haben auch dann Anspruch auf Beihilfe für eine Wohnungserstausstattung, wenn sie nur einzelne Gegenstände wie etwa eine Waschmaschine benötigen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag gefällten Urteil entschieden. Im verhandelten Fall hatte der arbeitslose Kläger aus Dortmund sich von seiner Frau getrennt und war mit einer seiner Töchter in eine eigene Wohnung gezogen. Er besaß zwar einige Einrichtungsgegenstände, eine Waschmaschine fehlte jedoch. Diese wollte er als Erstausstattung vom Jobcenter Dortmund teilweise finanziert bekommen. Die Behörde lehnte dies jedoch ab. Der ALG-II-Empfänger könne sich das Geld für die benötigte Waschmaschine von seiner Unterstützung ansparen und solange im Waschsalon waschen, hieß es zur Begründung. Das Bundessozialgericht folgte dieser Auffassung nicht.
(AP/jW)
(AP/jW)
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