Aus: Ausgabe vom 06.10.2008, Seite 4 / Inland
NRW prüft Limited-Filialen
Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Justizministerium will Eintragungen im NRW-Handelsregister auf Zweigstellen ausländischer Unternehmen prüfen. Das berichtet die Rheinische Post (Samstagausgabe). Hintergrund: Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) will Firmen auf die Schliche kommen, deren Hauptsitz im Ursprungsland gelöscht wurden. Diese Niederlassungen dürften nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht tätig werden und müssen aus dem Handelsregister entfernt werden, heißt es. Nach Informationen des Blattes sind allein im walisischen Cardiff über 300 Limited-Hauptniederlassungen gelöscht worden. Die Gründung einer britischen Limited kann innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden und erfordert nur ein Stammkapital von 1,50 Pfund. (jW)
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