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02.08.1997 / Titel

Bayern: Jesus muß weiter kleben

Verfassungsgericht hält Kruzifixgesetz für verfassungskonform

Sven Ehling

In den bayerischen Klassenzimmern dürfen die Kreuze vorerst hängen bleiben. Mit diesem Urteil wies der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag drei Popularklagen gegen das Kruzifix-Sondergesetz ab. Als Begründung erklärten die Richter, es gebe grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Gründe »gegen eine Regelung, nach der in jedem Klassenraum der Volksschule ein Kreuz angebracht wird«.

Diese Entscheidung hatten die Kläger vorausgesehen, sind doch alle R...

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