Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.10.2008, Seite 4 / Inland

Auskunft über Vorstrafen per Mail

Berlin. Auskünfte aus dem Bundeszentralregister gibt es ab 1. Januar 2009 elektronisch. Darauf einigte sich das Bundeskabinett am Mittwoch, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Bislang konnten Behörden und Bürger Informationen aus dem Register nur in Papierform beantragen. Das Bundeszentralregister speichert Daten wie Vorstrafen oder Verurteilungen. Die Umstellung auf elektronische Auskünfte soll die Bearbeitung von Anträgen zum Beispiel auf Ausstellung polizeilicher Führungszeugnisse beschleunigen.(ddp/jW)