Aus: Ausgabe vom 16.10.2008, Seite 5 / Inland
Foltervorwurf gegen Zeugen
Hamburg. In einem 129b-Prozeß vor dem schwäbischen Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart-Stammheim gegen fünf mußtmaßliche Mitglieder der Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front (DHKP-C) hat die Verteidigung einen ersten Teilerfolg errungen. Die Vernehmung des Leiters der Abteilung DHKP-C der Istanbuler Anti-Terroreinheit, Serdar Bayraktutan, mußte verschoben werden, weil gegen ihn vor einem türkischen Gericht zwei Klagen wegen des Verdachts auf Folter anhängig sind. »Damit sind wir in eine gewisse Offensive gekommen«, erläuterte der Hamburger Anwalt Heinz-Jürgen Schneider am Mittwoch gegenüber jW. Alle Zeugen der Bundesanwaltschaft rekrutierten sich letztlich aus dessen Umkreis, so Schneider. In dem Prozeß wegen »Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« hatte sich zuvor herausgestellt, daß der Kronzeuge Hüseyin Hiram, ehemaliger türkisch-deutscher Doppelagent, psychisch schwer angeschlagen ist. Er hatte einem gerichtlich bestellten psychiatrischen Gutachter gegenüber u.a. angegeben, ihm sei einer der Angeklagten als böser Geist erschienen. (jW)
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