Aus: Ausgabe vom 18.10.2008, Seite 5 / Inland
Gesundheitsfonds: Letzte Beschlüsse
Berlin. Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalition letzte Änderungen am Gesundheitsfonds beschlossen und damit den Weg für sein Inkrafttreten zum 1. Januar freigemacht. Das Gesetz regelt unter anderem, unter welchen Umständen Krankenkassen künftig pleite gehen können. Zudem enthält es Korrekturen am Gesundheitsreformgesetz von 2007, die als Voraussetzung für den Start des Fonds gelten.
Ab 1. Januar gilt damit für alle gut 200 Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Die Beiträge von Beschäftigten und Unternehmern fließen zunächst in den Fonds und werden dann neu verteilt. Die Kassen erhalten für ihre Versicherten Zuweisungen, die sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ausrichten. Kommen sie damit nicht aus, müssen sie von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge erheben, an denen sich die Unternehmen nicht beteiligen. (AP/jW)
Ab 1. Januar gilt damit für alle gut 200 Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Die Beiträge von Beschäftigten und Unternehmern fließen zunächst in den Fonds und werden dann neu verteilt. Die Kassen erhalten für ihre Versicherten Zuweisungen, die sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ausrichten. Kommen sie damit nicht aus, müssen sie von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge erheben, an denen sich die Unternehmen nicht beteiligen. (AP/jW)
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