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Aus: Ausgabe vom 24.10.2008, Seite 12 / Feuilleton

Zeitgefühl

Michael von zur Mühlens (29) Inszenierung des »Fliegenden Holländers« an der Oper Leipzig beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Sie prüft, ob Videos von Pitbullattacken und Schlachthausszenen bei der Premiere am 11. Oktober gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben. Alexander von Maravic, kommissarischer Intendant der Oper, übertrieb in der Leipziger Volkszeitung vom Donnerstag, er und der Regisseur seien wegen Betrug, Untreue, Erregung öffentlichen Ärgernisses und der Verbreitung pornographischer Schriften angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft weiß davon nichts. Mit Bezug darauf, daß von zur Mühlen noch keine 30 ist, erklärte Maravic in der LVZ, es sei »unsere Pflicht, auch jungen Regisseuren die Chance zu geben, ein Werk aus ihrem Zeitgefühl heraus zu erfassen«.(ddp/jW)

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