Aus: Ausgabe vom 25.10.2008, Seite 4 / Inland
Klage wegen Lärm: Kita muß schließen
Hamburg. Eine Hamburger Kindertagesstätte mußte am Freitag vorläufig ihre Türen schließen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Stadt hatte in der vergangenen Woche entschieden, daß die Einrichtung vorerst nicht betrieben werden darf. Damit bestätigte die Kammer einen Beschluß des Verwaltungsgerichts. Nachbarn hatten gegen die Eröffnung der Kita wegen der zu erwartenden Lärmbelästigung geklagt. Daraufhin hatten der Betreiber der Einrichtung und das Bezirksamt Altona das OVG angerufen. Bereits vor drei Jahren war im Hamburger Stadtteil Wandsbek aus ähnlichen Gründen eine Kita geschlossen worden.
Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte den Beschluß scharf. Er sei Ausdruck »einer wachsenden Kinderfeindlichkeit«. Der Vorsitzende der Organisation, Georg Ehrmann, monierte, die meisten Gerichte beriefen sich auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses müsse dahingehend geändert werden, daß es nicht mehr auf Kinderlärm anwendbar sei.(ddp/jW)
Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte den Beschluß scharf. Er sei Ausdruck »einer wachsenden Kinderfeindlichkeit«. Der Vorsitzende der Organisation, Georg Ehrmann, monierte, die meisten Gerichte beriefen sich auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses müsse dahingehend geändert werden, daß es nicht mehr auf Kinderlärm anwendbar sei.(ddp/jW)
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