Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.11.2008, Seite 5 / Inland

Kein Herzinfarkt kann teuer werden

Kassel. Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muß den Einsatz aus eigener Tasche bezahlen. Dies entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen. Sie litt im Mai 2006 plötzlich unter Luftnot und Brustschmerzen beim Husten. Ihre Mutter rief den Rettungsdienst. Wegen des Verdachts auf Herzinfarkt riet der Notarzt zu einer Untersuchung im Krankenhaus. Die Frau lehnte den Transport mit der Begründung ab, sie müsse für ihre Kinder sorgen. Nun muß sie die Rechnung für die Leerfahrt des Krankenwagens über 141 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

(AFP/jW)