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24.07.1999 / Inland

Daten-Schnüffelei im Südwesten

Datenschützer und Innenministerium im Clinch um Rentner-Adressen

Laut Meldegesetz von Baden-Württemberg (Paragraph 34) darf jede Partei in den letzten sechs Monaten vor einer Wahl von den Meldestellen der Städte und Gemeinden Adressen von einzelnen Bevölkerungsgruppen einholen - zum Nulltarif.

Nun hat es der Datenschutzbeauftragte des Landes, Werner Schneider, doch einmal gewagt, gegen das allzu dreiste Anzapfen kommunaler Datenbänke ein zaghaftes Veto einzulegen. Für die Herausgabe von Daten aus den Melderegistern für die CDU- Re...

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