Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.11.2008, Seite 4 / Inland

Preiskalkulation bleibt geheim

Karlsruhe. Gasversorger müssen ihre Gaspreiserhöhungen nicht detailliert begründen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die Bundesrichter verneinten insbesondere eine Pflicht der Stadtwerke, ihre eigenen Bezugspreise offenzulegen. Damit scheiterte ein Gaskunde mit seiner Musterklage. Nachdem die Stadtwerke Dinslaken ihre Gaspreise zwischen 2005 und 2006 dreimal um insgesamt dreißig Prozent erhöht hatten, verweigerte der Kunde die Nachzahlung. Er verlangte eine genaue Begründung, der Verweis auf die Preise anderer Anbieter genügte ihm nicht. Das Landgericht Dinslaken gab dem Kunden Recht. Der BGH hob das Urteil am Mittwoch auf.(AP/jW)

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