Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.01.2009, Seite 5 / Inland

Paktikanten haben vollen Lohnanspruch

Kiel. Praktikanten haben Anspruch auf vollen Lohn für ihre Arbeit, wenn sie tatsächlich als Arbeitskraft eingesetzt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Kiel (Az: 4 Ca 1187d/08) in einem Rechtsstreit zwischen einem formell als Praktikanten beschäftigten Kläger und einem Altenheimbetreiber, teilte das Internetportal derwesten.de am Dienstag abend mit. Der Kläger war im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme ab Anfang 2007 beim Heimbetreiber eingesetzt gewesen und schloß danach einen Praktikantenvertrag für ein knappes Jahr. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden war eine Vergütung von monatlich 200 Euro festgelegt worden. Nach Abschluß des Praktikums sollte er einen Ausbildungsplatz zum Altenpflegehelfer bekommen. Als ihm dieser dann doch nicht angeboten wurde, klagte der Praktikant auf Nachzahlung der üblichen Vergütung von 1286 Euro je Monat, insgesamt also 10 317 Euro. Das Arbeitsgericht gab ihm in vollem Umfang recht.

(jW)

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