Aus: Ausgabe vom 08.01.2009, Seite 4 / Inland
Anklage gegen Kurdenpolitiker
Karlsruhe/Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) erhoben. Dem 48jährigen kurdischstämmigen Türken wird Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Nötigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Beschuldigte Hüseyin A. war am 21. Juli 2008 in Detmold festgenommen worden.
Als Deutschlandchef der PKK habe er organisatorische, finanzielle, personelle und propagandistische Angelegenheiten der Organisation geregelt. Auf die Regions- und Gebietsverantwortlichen der PKK habe er »bestimmenden Einfluß« genommen. Er habe ihre Aufgaben koordiniert und ihnen Anweisungen erteilt. Er selbst habe die Weisungen der in Brüssel ansässigen PKK-Europaführung befolgen müssen. Die PKK war 1993 in Deutschland verboten worden. Seit August 1996 betätigt sich die PKK-Führungsspitze in Deutschland nach Auffassung der Bundesanwaltschaft zwar nicht mehr als terroristische, aber als kriminelle Vereinigung.
(ddp/jW)
Als Deutschlandchef der PKK habe er organisatorische, finanzielle, personelle und propagandistische Angelegenheiten der Organisation geregelt. Auf die Regions- und Gebietsverantwortlichen der PKK habe er »bestimmenden Einfluß« genommen. Er habe ihre Aufgaben koordiniert und ihnen Anweisungen erteilt. Er selbst habe die Weisungen der in Brüssel ansässigen PKK-Europaführung befolgen müssen. Die PKK war 1993 in Deutschland verboten worden. Seit August 1996 betätigt sich die PKK-Führungsspitze in Deutschland nach Auffassung der Bundesanwaltschaft zwar nicht mehr als terroristische, aber als kriminelle Vereinigung.
(ddp/jW)
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