Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 17.01.2009, Seite 5 / Inland

Lidl muß Strafgeld zahlen

Berlin. Erstmals muß ein Unternehmen einen Teil seiner durch unlautere Werbung erwirtschafteten Gewinne zurückzahlen. Wie der »Verbraucherzentrale Bundesverband« (vzbv) am Freitag in Berlin mitteilte, muß der Discounter Lidl 25000 Euro an das Bundesamt für Justiz zahlen, weil er mit einem veralteten Testurteil der Stiftung Warentest für eine Matratze geworben hatte.Der vzbv hatte eine Klage wegen Gewinnabschöpfung vor dem Landgericht Heilbronn eingereicht. Die Verbraucherschützer schätzen, daß Lidl durch die »irreführende Werbung« bis zu 400000 Euro mehr verdient hat. Da die klagenden Verbände vor Gericht jedoch ein »erhebliches Prozeßkostenrisiko« tragen und es »hohe rechtliche Hürden« gebe, sei der Streitwert auf nur 25 000 Euro beziffert worden, erklärte der vzbv. Der Verband forderte, die Hürden für den Gewinnabschöpfungsanspruch herabzusetzen. Die Verbraucherverbände bräuchten ein »scharfes Schwert«, um gegen die Unternehmen vorgehen zu können. (AFP/jW)