Aus: Ausgabe vom 26.01.2009, Seite 4 / Inland
Karlsruhe muß Hartz IV überprüfen
Eschwege. Das Landessozialgericht Hessen hat in einem am Sonnabend veröffentlichten Beschluß verfassungsrechtliche Zweifel an den im Rahmen der Hartz-IV-Gesetze festgelgten Regelsätzen geäußert und ein Beschwerdeverfahren Verfahren eines Eschweger Sozialarbeiters zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Das teilte der Vererin ARCA Soziales Netzwerk e.V. am Wochenende in Eschwege mit. Das Gericht sei der Auffassung, daß es bei der Regelsatzbemessung zu eklatanten Fehlern gekommen war, die offenbar im Interesse der Kosteneinsparung sogar absichtlich waren, obwohl man wußte, daß man dadurch Millionen von Erwerbslosen in die Armut treibe, hieß es weiter.
(jW)
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