Aus: Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 4 / Inland
Klage gegen Rentenabschläge
Berlin. Gegen die 2001 eingeführte Kürzung der
Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten haben mehrere
Verbände Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Sozialverbände SoVD und VdK
wenden sich gegen die Leistungskürzungen von bis zu 10,8
Prozent, wie der VdK am Dienstag in Berlin mitteilte. Die
Abschläge seien ein Eingriff in das Eigentumsrecht,
kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
SoVD-Präsident Adolf Bauer nannte die Kürzungen
»ungerechtfertigt und systemwidrig«.
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: »Wer eine
Erwerbsminderungsrente erhält, kann wegen schwerwiegender
gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten. Niemand
darf dafür mit Rentenabschlägen bestraft werden.«
Die Verfassungsklage betrifft nach Angaben der Verbände
Erwerbsminderungsrentner, die eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres in
Anspruch nehmen. Betroffen seien rund 750000
Erwerbsminderungsrentner und ein Teil der bundesweit 700000
Hinterbliebenenrentner.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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