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Aus: Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 5 / Inland

Gericht stärkt ­Unfallschutz

Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Schutz kranker Menschen in der gesetzlichen Unfallversicherung gestärkt. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil reicht allein der Verdacht, eine Vorerkrankung könne einen Unfall mitverursacht haben, nicht aus, um Leistungen aus den gesetzlichen Unfallkassen abzulehnen. Im entschiedenen Fall war ein ehrenamtlicher Rettungssanitäter bei einem Einsatz auf einem nassen Gullydeckel gestürzt. Die Unfallkasse Baden-Württemberg lehnte Leistungen mit dem Hinweis ab, der Mann habe schon früher mehrfach epileptische Anfälle gehabt. Daher sei es recht wahrscheinlich, daß ein solcher Krampfanfall auch für den Sturz mitverantwortlich sei. Das BSG wies diese Argumentation zurück. Zwar sei ein Unfall nicht versichert, wenn er auf »innere Ursachen« zurückgehe. Dies müsse aber konkret nachgewiesen sein.

(AFP/jW)

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